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| GVG § 15 |
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Zur argumentativen Unterstützung anbei ein Auszug aus dem staatlichen GVG mit § 15 und aus einem BRD-GVG von 1950, wo der § 15 bereits „weggefallen“ ist, aber noch zitiert wird. GVG-Paragr.15.weggefallen.aber.noch.zitiert_1950.pdf |






